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HÄUFIGE FRAGEN
Anwaltskosten, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
  Die Kosten der online-Scheidung

 

Im gesamten Bundesgebiet sind grundsätzlich die Gerichtskosten gleich, da ein Bundesgesetz hier nach dem Einkommen der Parteien die Gebühren in einer Tabelle geregelt hat. Insofern ist es unerheblich, wo die Scheidung eingereicht wird.

 

Gerichtskosten

 

Die Gerichtskosten sind vorab zu zahlen, da diese mit dem Scheidungsantrag zusammen bei Gericht eingereicht werden müssen. Wir informieren Sie mit Übersendung des Scheidungsantrages im Entwurf über die anfallenden Kosten.

 

Die endgültig zu zahlenden Gerichtskosten legt das Gericht fest, so dass sich im Nachhinein noch geringfügige Änderungen zu unserer Berechnung ergeben können.

 

Anwaltskosten

 

Es gibt gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, diese dürfen nicht unterschritten werden.

 

Für eine online-Scheidung über unsere Kanzlei erhalten Sie unverbindlich einen konkreten Kostenvoranschlag. Grundsätzlich ist eine online-Scheidung über unsere Kanzlei kostengünstiger als eine "normale" Scheidung.

 

Sobald der Scheidungsantrag von uns bei Gericht eingereicht worden ist, werden wir Ihnen eine Vorschussrechnung übersenden. Die Schlussrechnung wird erst mit Abschluss des Verfahrens gelegt.

 

Prozesskostenhilfe

 

Auch im Rahmen einer online-Scheidung kann Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt werden. Wenn das monatliche Einkommen beider Ehegatten bei insgesamt etwa 1.500 EUR liegt, so ist es sinnvoll, den Antrag zu stellen.

 

Bitte informieren Sie uns bei der ersten Kontaktaufnahme darüber, dass Sie die Prozesskostenhilfe beantragen wollen, wir senden Ihnen dann den Antrag zusammen mit den anderen Unterlagen zu.


 
Fragen oder Hinweise bezüglich dieser Webseite richten Sie bitte an TomWu @ zuRECHTkommen.com.
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007