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Straßenverkehrsrecht

Jeder von uns kommt tagtäglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung. Jeder kann jederzeit im Straßenverkehr Unfälle verursachen, Verkehrsregeln missachten oder Opfer eines Unfalls werden. Es geht nicht nur um den Ersatz des „klassischen“ Blechschadens, auch Personenschäden, Versicherungsfragen, Ordnungswidrigkeiten und der mögliche Führerscheinentzug müssen rechtlich geklärt werden. Das Verkehrsrecht stellt daher einen Schnittpunkt der „grossen“ Rechtsgebiete dar. Ein einheitliches, alltägliches Geschehen, nämlich die Teilnahme im Strassenverkehr, wird nach seinen möglichen Folgen im Zivil-, Versicherungs-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht geordnet. Dazu zählen
Materielles Haftungs- und Schadensrecht
Die Folgen, die aus einem Unfall entstehen, wie z.Bsp. Schadensersatz, wer zu welchem Anteil Schuld hat und dementsprechend haften muss, werden hier geregelt.
Verkehrssicherungsrecht
Hier wird geklärt, welche Rechte und Pflichten sich aus den einzelnen Versicherungen ergeben und welche Versicherung in Anspruch genommen werden kann.
- Allgemeines Verkehrssicherungsrecht
- Kfz–Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung
Verkehrsverwaltungsrecht
Die Anforderungen, die für die Fahrerlaubnis erfüllt werden müssen, sind hier festgelegt.
- Fahrerlaubnis (Eignung, Entzug, Wiedererteilung)

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