Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile.
Im Falle einer Trennung / Scheidung stellt sich immer die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht beibehalten werden soll.
Es besteht daneben die Möglichkeit, die alleinige Sorge zu beantragen.
Gemeinsame Sorge nach der Scheidung
Wenn die Eltern das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben wollen, ist eine richterliche Entscheidung nicht nötig.
Alleinige Sorge nach der Scheidung / Trennung
Ein Elternteil kann beantragen, dass ihm das Sorgerecht allein übertragen werden soll. Stimmt der andere Elternteil nicht zu,
prüft das Gericht unter den Voraussetzungen des Kindeswohls, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob die gemeinsame
Sorge bestehen bleibt. Die gemeinsamen Kinder werden dabei vom Gericht angehört, Kinder über 14 Jahre haben ein beson-
deres Mitspracherecht.
Kindeswohl
Das Kindeswohl ist den Eltern durch das Grundgesetz überantwortet. Das Gesetz unterscheidet das körperliche, geistige und
das seelische Kindeswohl. In allen Fällen geht es darum, dass die Kinder in einem für sie optimalen Umfeld aufwachsen können.
Erst dort, wo die Eltern das Kindeswohl gefährden und gewisse Mindeststandards an elterlicher Verantwortung nicht einge-
halten werden, greift der Staat kraft seiners Wächteramtes ein. 
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