Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile.
Im Falle einer Trennung/Scheidung stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht beibehalten werden soll.
Es besteht daneben die Möglichkeit, die alleinige Sorge zu beantragen.
Gemeinsame Sorge nach der Scheidung
Wenn die Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam ausüben wollen, ist eine richterliche Entscheidung nicht nötig.
Alleinige Sorge nach der Trennung/Scheidung
Ein Elternteil kann beantragen, dass ihm das Sorgerecht allein übertragen werden soll. Stimmt der andere Elternteil
nicht zu, prüft das Gericht unter den Voraussetzungen des Kindeswohls, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob
die gemeinsame Sorge bestehen bleibt. Die gemeinsamen Kinder werden dabei vom Gericht angehört, Kinder über
14 Jahre haben ein besonderes Mitspracherecht.
Kindeswohl
Das Kindeswohl ist den Eltern durch das Grundgesetz überantwortet.
Das Gesetz unterscheidet das körperliche, geistige und das seelische Kindeswohl. In allen Fällen geht es darum,
dass die Kinder in einem für sie optimalen Umfeld aufwachsen können.
Erst dort, wo die Eltern das Kindeswohl gefährden und gewisse Mindeststandards an elterlicher Verantwortung
nicht eingehalten werden, greift der Staat kraft seines Wächteramtes ein. 
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