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Eine Ehe kann grundsätzlich nur dann geschieden werden, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:

 

 

1. Die Eheleute haben das Trennungsjahr absolviert

 

Die Eheleute leben getrennt, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist oder innerhalb der Wohnung

getrennte Bereiche geschaffen werden. Es darf nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet werden.

 

Ausnahme:

Vor Ablauf dieses Jahres ist eine Scheidung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei psychische oder physische Miss-

handlung eines Ehepartners.

 

 

2. Die Ehe muss gescheitert sein

 

Nach dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Eheleute zu der Überzeugung gelangt sind, dass

die Ehe gescheitert ist.

 

Ausnahme:

Wenn ein Ehegatte sich auch nach dem Trennungsjahr nicht scheiden lassen will, wird nach dreijähriger Trennung vermutet,

dass die Ehe gescheitert ist. Erst dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich.


 
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007