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Eine Ehe kann grundsätzlich nur dann geschieden werden, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:

 

 

1. Die Eheleute haben das Trennungsjahr absolviert

 

Die Eheleute leben getrennt, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist oder

innerhalb der Wohnung getrennte Bereiche geschaffen werden.

 

Es darf nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet werden (Trennung von Tisch und Bett).

 

Ausnahme:

Vor Ablauf dieses Jahres ist eine Scheidung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

So zum Beispiel bei psychischer oder physischer Misshandlung eines Ehepartners.

 

 

2. Die Ehe muss gescheitert sein

 

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Eheleute zu der

Überzeugung gelangt sind, dass die Ehe gescheitert ist.

 

Ausnahme:

Wenn ein Ehegatte sich auch nach dem Trennungsjahr nicht scheiden lassen will, wird erst nach

dreijähriger Trennung vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Erst dann ist die Scheidung auch gegen

den Willen des anderen Ehegatten möglich.


 
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007