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Es gibt verschiedene Unterhaltstatbestände:

 

Aber: Nur wer in der Lage ist, für andere zu sorgen, ist unterhaltsverpflichtet (Leistungsfähigkeit).

 

 

Unterhalt für minderjährige Kinder

 

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Hierbei ist vom Nettoeinkommen auszugehen, von dem relevante Ausgaben abzuziehen sind. Das so errechnete Einkommen bestimmt den zu zahlenden Unterhalt.

 

Wichtigste Hilfe zur Bestimmung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.

 

Alle Bundesländer haben eigene Tabellen und Leitlinien entwickelt, die jedoch vom Unterhaltsbetrag letztlich auf die Düsseldorfer Tabelle verweisen. Für Sachsen hat das Oberlandesgericht Dresden ebenfalls eigene Leitlinien aufgestellt.

 

Diese Grundsätze gelten auch für volljährige Kinder, wenn sie noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

 

 

Unterhalt für volljährige Kinder

 

Bei volljährigen Kindern in der Berufsausbildung haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen. Nachdem dieses bestimmt ist, wird eine Haftungsquote berechnet, für die die Oberlandesgerichte eine Formel aufgestellt haben.


 
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007