Es gibt verschiedene Unterhaltstatbestände: Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt. Aber: Nur wer auch in
der Lage ist, für andere zu sorgen, ist unterhaltsverpflichtet (Leistungsfähigkeit).
Unterhalt für minderjährige Kinder Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Die Gerichte haben Tabellen
und Leitlinien (www.justiz.sachsen.de/olg/) für Sachsen) zur Bedarfsbestimmung entwickelt.
Diese Grundsätze gelten auch volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulaus-
bildung befinden.
Unterhalt für volljährige Kinder Bei volljährigen Kindern in der Berufsausbildung (Lehre/Studium) haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
Ehegattenunterhalt Wenn sich Ehepaare getrennt haben, hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte häufig Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem
wirtschaftlich stärkeren Ehepartner.
Dabei ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu differenzieren. Während der Trennungsunterhalt bis zur
rechtskräftigen Scheidung befristet ist, kann nachehelicher Unterhalt bei sehr langer Ehedauer auch unbefristet zu zahlen sein. 
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