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HÄUFIGE FRAGEN
Anwaltskosten, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
 

Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen.

 

Eltern haben die Pflicht und das Recht auf den Umgang mit Ihrem Kind.

 

 

Umgang

 

Nach der Trennung sollten die Eltern eine Umgangsregelung treffen, die das Bedürfnis des Kindes, aber auch das der Eltern-

teile nach Kontakt sicherstellt.

 

Die Besuche sollten regelmäßig stattfinden, dies vermittelt dem Kind Sicherheit. Eine Norm, wie oft Besuche stattfinden

sollen, gibt es nicht.

 

Die Gerichte beschließen meist einen 14-Tage-Rhythmus dergestalt, dass Umgang von Freitag Nachmittag bis Sonntag

Abend stattfindet. Dabei wird jedoch jeder Fall einzeln betrachtet und der Umgang individuell nach den Bedürfnissen der

Parteien bestimmt.

  

 

Regelung im Streitfall

 
Ist die Regelung und Durchführung des Umgangs strittig, muss oft das Gericht zwischen den Eltern vermitteln.

 

Empfehlenswert sind jedoch im Vorfeld Gespräche bei Beratungsstellen, welche über die Jugendämter erfragt werden können.

Die Beratungen sind kostenlos.


 
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007