Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Eltern haben die Pflicht und das Recht auf den Umgang mit Ihrem Kind.
Umgang
Nach der Trennung sollten die Eltern eine Umgangsregelung treffen, die das Bedürfnis des Kindes, aber auch das der Eltern-
teile nach Kontakt sicherstellt.
Die Besuche sollten regelmäßig stattfinden, dies vermittelt dem Kind Sicherheit. Eine Norm, wie oft Besuche stattfinden
sollen, gibt es nicht.
Die Gerichte beschließen meist einen 14-Tage-Rhythmus dergestalt, dass Umgang von Freitag Nachmittag bis Sonntag
Abend stattfindet. Dabei wird jedoch jeder Fall einzeln betrachtet und der Umgang individuell nach den Bedürfnissen der
Parteien bestimmt.
Regelung im Streitfall
Ist die Regelung und Durchführung des Umgangs strittig, muss oft das Gericht zwischen den Eltern vermitteln.
Empfehlenswert sind jedoch im Vorfeld Gespräche bei Beratungsstellen, welche über die Jugendämter erfragt werden können.
Die Beratungen sind kostenlos. 
|