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HÄUFIGE FRAGEN
Anwaltskosten, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
 

Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Eltern haben die Pflicht und das Recht auf den Umgang mit Ihrem Kind.

 

Daneben haben auch die Großeltern ein eigenes Besuchsrecht für die Kinder.

 

 

Umgang

 

Nach der Trennung sollten die Eltern eine Umgangsregelung treffen. Diese sollte das Bedürfnis des Kindes, aber auch das der Elternteile nach Kontakt sicherstellen.

 

Die Besuche sollten regelmäßig stattfinden, dies vermittelt dem Kind Sicherheit. Eine Norm, wie oft Besuche stattfinden, gibt es nicht.

 

Die Gerichte empfehlen meist einen 14-Tage-Rhythmus dergestalt, dass Umgang von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend stattfindet. Dabei wird jedoch jeder Fall einzeln betrachtet und der Umgang individuell nach den Bedürfnissen der Parteien bestimmt.

 

 

Regelung im Streitfall

 
Ist die Regelung und Durchführung des Umgangs strittig, muss oft das Gericht zwischen den Eltern vermitteln.

 

Empfehlenswert sind (Eltern-)Gespräche bei Beratungsstellen. Über diese Möglichkeit informieren wir Sie gerne. Die Beratungen sind kostenlos.


 
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007