STARTSEITE
Rechtsanwälte in Leipzig
KANZLEI
Team
Kontakt
Impressum
FAMILIENRECHT
Trennung und Scheidung
Scheidungsvoraussetzungen
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Umgangsrecht
Sorgerecht
Güterrecht
Ehevertrag
SCHEIDUNG ONLINE
das Wichtigste in Kürze
Scheidungsablauf
Angaben zum Scheidungsantrag
Voraussetzungen
Kosten
ERBRECHT
Erben
Vererben
STRASSENVERKEHRSRECHT
Bußgeld, Unfall und Schadensersatz, Fahrerlaubnis, Versicherungen
SERVICE
Familienrecht - Rechtsprechung
Erbrecht - Rechtsprechung
Mietrecht - Rechtsprechung
Verkehrsrecht - Rechtsprechung
Links
HÄUFIGE FRAGEN
Anwaltskosten, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
  So kann man das Vermögen in der Ehe rechtlich regeln

 

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es für Ehepaare drei mögliche Güterstände:

  • Zugewinngemeinschaft,
  • Gütertrennung und
  • Gütergemeinschaft.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch Ehevertrag alle Güterstände generell oder in Einzelfragen zu ändern bzw. zu modifizieren.

 

 

Zugewinngemeinschaft

 

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben automatisch alle verheirateten Paare, die nicht durch einen notariellen Ehevertrag andere Regelungen getroffen haben. "Zugewinngemeinschaft" bedeutet, dass Vermögenstrennung besteht. Das heißt, das Vermögen von Mann und Frau bleibt nach der Eheschließung getrennt. Zum Vermögen jedes Ehegatten gehört sowohl das in die Ehe eingebrachte wie auch das während der Ehe hinzuerworbene Vermögen.

 

Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn während der Ehe hat einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehepartner. Die Berechnung der Zugewinne beider Ehepartner und des sich daraus ergebenden Ausgleichsanspruchs ist oft schwierig. Deshalb sollten die Partner am Beginn der Ehe eine Aufstellung anfertigen, welches Vermögen jeder Einzelne in die Ehe mitgebracht hat.

 

 

Gütertrennung

 

Es behält jeder Ehegatte sein in die Ehe mitgebrachtes Vermögen. Es bestehen keinerlei Beschränkungen für die Ehepartner, über ihr jeweiliges Vermögen zu verfügen. Hausratsgegenstände gehören beiden. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

 

 

Gütergemeinschaft

 

Sie beruht auf dem Gedanken, die eheliche Lebensgemeinschaft auch im vermögensrechtlichen Bereich zu verwirklichen. Das gesamte Vermögen wird so genanntes Gesamtgut. Wegen der großen Schwierigkeiten bei Vermögensauseinandersetzungen und bei Schulden wird sie kaum noch gewählt.

 

 

 


 
Fragen oder Hinweise bezüglich dieser Webseite richten Sie bitte an TomWu @ zuRECHTkommen.com.
Copyright © 2003-2007 zuRECHTkommen.de zuRECHTkommen.com. All rights reserved.
Letzte Änderung: 06.Jan.2007